Betreuung gem. § 10 JGG (Jugendgerichtsgesetz) für die Jugendgerichtshilfe Aurich
Ich werde vom Amtsgericht Aurich für straffällig gewordene Jugendliche bzw. junge Erwachsene (strafrechtlich „Heranwachsende“) als Betreuerin eingesetzt.
Die Betreuungsdauer variiert zwischen 3 und 9 Monaten. Das Jugendamt und das Amtsgericht geben Betreuungsziele vor. Es handelt sich also um eine auftragsbezogene Betreuung. Auftraggeber ist nicht der Jugendliche bzw. Heranwachsende als zukünftiger Klient, sondern eine Institution, die dies verfügt. Ziel dieser Betreuung ist jeweils, dass die Klienten zu einem möglichst geordneten Leben zurückkehren, bzw. lernen, dass ein geordnetes Leben für sie möglich ist. Die bisherigen Lebenserfahrungen sind häufig sehr negativ belastet, so dass es im gesamten Betreuungsverlauf auch um die Bearbeitung dieser Erfahrungen geht. Ein weiteres Ziel ist, die Möglichkeit einer Schul-, Berufsausbildung bzw. einer beruflichen Tätigkeit mit den Klienten zu erarbeiten.